Rechtsanwalt Mag. Maximilian Muthsam
Roseggerstraße 16/2
3500 Krems an der Donau
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Tel: 02732/74 455


Patientenverfügung - warum?

Ein schwerer medizinischer Notfall oder eine Erkrankung kann jeden treffen. Grundlage jeder ärztlichen Behandlung muss die Einwilligung des Patienten sein. Was ist aber, wenn sich der Patient nicht mehr äußern kann? Eine Patientenverfügung gewährleistet, dass Ihr Patientenwille beachtet wird, auch wenn Sie ihn nicht mehr mitteilen können.

Jeder kann in eine Lage kommen, in der die Lebensqualität in Folge einer Krankheit erheblich eingeschränkt ist und keine Aussicht auf Besserung besteht. Die meisten Menschen wünschen sich für eine solche Situation, dass Ihr Leben und Leiden nicht verlängert wird, sondern Ihnen ein Sterben in Würde ermöglicht wird. Nur mit einer Patientenverfügung können Sie dies sicherstellen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern.

Nach ausführlicher persönlicher Beratung errichtet der Rechtsanwalt die Patientenverfügung. Er sorgt auch für ihre Registrierung im Patientenverfügungsregister. Krankenhäuser und Ärzte können in dieses Register Einsicht nehmen und dürfen keine Behandlungen vornehmen, die der Patientenverfügung widersprechen.